Die Vermieter-Haftpflicht-Versicherung

Was ist der Unterschied zwischen einer privaten Haftpflicht- und einer Vermieter-Haftpflicht-Versicherung?

Die private Haftpflicht-Versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie als Privatperson im alltäglichen Leben gegenüber Dritten verursachen (beispielsweise im eigenen Haushalt, als Fußgänger oder im Sport). Sie schützt Sie auch bei Mietsachschäden in der selbst bewohnten Wohnung.

Die Vermieter-Haftpflicht-Versicherung – oft Teil der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht – springt spezifisch für Risiken ein, die aus der Vermietungstätigkeit entstehen. Dazu gehören:

  • Schäden gegenüber Dritten durch Baumängel oder mangelnde Verkehrssicherheit am vermieteten Objekt (beispielsweise Schäden durch lose Dachziegel, defekte Treppen oder mangelhafte Beleuchtung)
  • Vermögensschäden mietender Personen durch Ausfall von Heizungen oder Wasserleitungen
  • Umweltschäden auf dem vermieteten Grundstück (z. B. durch austretendes Heizöl)

Wichtig: Eine normale private Haftpflicht-Versicherung deckt die Vermietung von fremden Wohnräumen oft nur sehr eingeschränkt oder gar nicht ab. Wenn Sie Immobilien vermieten, benötigen Sie in der Regel eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder einen speziellen Zusatzbaustein „Vermieterhaftpflicht“, da sonst im Schadensfall kein Schutz besteht. Viele Haftpflicht-Anbieter integrieren diesen Schutz heute als optionales Modul in die Privathaftpflichtversicherung.

Lassen Sie daher besser Ihren Versicherungsschutz durch Ihren persönlichen Versicherungsmakler aus Bremen prüfen.

Alltagsbeispiele:

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist nicht nur wichtig, wenn Sie eine eigene Immobilie selbst bewohnt oder vermieten. Die Räum- und Streupflicht kann zwar auf mietende Personen übertragen werden, jedoch befreit diese Übertragung Sie nicht von allen Pflichten. Sie haben die Kontroll- und Überwachungspflicht, das heißt Sie müssen prüfen, ob der Winterdienst tatsächlich regelmäßig in einem ausreichenden Umfang durchgeführt wird. Laut einem Urteil des OLG Hamm (vom 16.01.2012 ) gelten dabei zwei- bis dreimalige Kontrollen pro Woche als verhältnismäßig, eine monatliche Kontrolle reicht nicht aus. Kommt Sie dieser Kontrollpflicht nicht nach, können auch Sie im Falle eines Unfalls schadenersatzpflichtig werden. In diesem Fall greift jedoch nicht die private Haftpflichtversicherung – sondern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zur Schadensabdeckung.

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