Grüne Rente, nachhaltige Altersvorsorge, ökologische Rentenversicherung

Was ist nachhaltige Altersvorsorge?

Warum empfehlen wir eine nachhaltige Altersvorsorge, und was verbirgt sich dahinter?

  • Altersvorsorge in Deutschland umfasst die gesetzliche Rente, berufsständische Versorgungswerke, private und staatlich geförderte Rentenversicherungen und die betriebliche Altersvorsorge sowie den weiteren Vermögensaufbau, der zum lebenslangen Einkommen im Alter dienen soll (weitere Erläuterungen: s. unten)
  • Nachhaltigkeit“ im ursprünglichen Sinne zielt darauf ab, wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte zum langfristigen Wohlergehen heutiger und zukünftiger Generationen in Einklang zu bringen (z.B. Wasser und andere Rohstoffe, jedoch auch Chancengleichheit und Menschenrechte). Alle Dimensionen – ursprünglich die ökologische, soziale und ökonomische Dimension – werden dabei als gleichwertig angesehen. Leider verbrauchen wir heute viel mehr Ressourcen, die unseren Kindern dann nicht mehr zur Verfügung stehen werden – wir leben sozusagen auf Pump („Earth Overshoot Day„).
  • Der regulatorische Rahmen von „Nachhaltigkeit“: Zur Bewertung von Unternehmen, Investitionen oder Produkte werden ESG-Kriterien herangezogen, sprich ökologische, soziale und ethische Verantwortung in Bezug auf unternehmerisches Handeln.
  • Nachhaltige Altersvorsorge sollte daher gezielt in Projekte wie erneuerbare Energien, ressourcenschonend gebaute Immobilien oder zukunftsfähige Technologien investieren. Sie verbindet finanzielle Absicherung im Rentenalter mit den ESG-Kriterien und sollte daher zukunftsschädliche Investitionen wie beispielsweise in fossile Energien, Kinderarbeit oder fragwürdige Unternehmen und Staaten ausschließen.
  • Häufig findet man ähnliche Begrifflichkeiten in Finanzprodukten als „Grüne Rente“, „Green Invest“ oder einfach nur „nachhaltige Rentenversicherung“. Doch was verbirgt sich dahinter – und wie lässt sich beispielsweise „Greenwashing“ ausschließen?

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Regulatorik sind ESG-Risiken. Ihr Eintreten kann nicht nur negative Auswirkungen auf die Umwelt, sondern auch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben. Im Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) werden derartige Risiken dargestellt.

Was sind Nachhaltigkeitspräferenzen?

Seit 2024 werden bei Kapitalanlagen und Rentenversicherungen zusätzlich zur Geeignetheitsprüfung auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen abgefragt. Wenn Sie in einem Antragsformular – beispielsweise für ein Depot oder einen Sparplan – angeben, dass Sie nur in Unternehmen investieren möchten, die den Klimawandel bekämpfen, keine Kinderarbeit einsetzen oder saubere Energie nutzen, dann dokumentieren Sie Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen.

Die Regulierung verlangt von Banken und Finanzdienstleistern, dass sie Ihre Präferenzen erfassen und bei der Empfehlung von Produkten verbindlich beachten. Das bedeutet konkret:

  1. Offenlegung: Sie sollen aktiv angeben, ob Ihnen und in welcher Form Nachhaltigkeit wichtig ist.
  2. Produktpassung: Der Anbieter darf Ihnen kein Produkt verkaufen, das im Widerspruch zu diesen Präferenzen steht.
  3. Dokumentation: Diese Angaben werden in einem standardisierten Dokument festgehalten, damit Sie jederzeit prüfen können, ob das angebotene Produkt mit Ihren Präferenzen übereinstimmt.

Es geht also nicht um eine subjektive Meinung, sondern um eine verbindliche, dokumentierte Vorgabe, die beratende Personen rechtlich dazu verpflichtet, Sie nur mit passenden Produkten zu betreuen.

Kostet eine nachhaltige Altersvorsorge mehr?

Nein, nicht grundsätzlich! Die Kosten einer Rentenversicherung mit Investmentfondsanteil lassen sich grundsätzlich in drei Hauptkategorien unterteilen: Einmalige Kosten beim Abschluss, laufende Kosten während der Ansparphase und Kosten bei der Auszahlung. Diese teilen sich beispielsweise folgendermaßen auf:

  • Verwaltungskosten: Kosten für die Abwicklung des Vertrags, die Kontoverwaltung und die Berichterstattung. Oft als Prozentsatz des angesparten Kapitals oder als Pauschale pro Jahr.
  • Risikozuschläge: Bei garantierten Rentenanteilen (Sparpläne mit Garantiezins) werden oft Zinsaufschläge oder Risikozuschläge berechnet, um das garantierte Kapital abzusichern.
  • Fondskosten (TER): Die laufenden Kosten der gewählten Investmentfonds (Total Expense Ratio). Dies sind Gebühren für das Fondsmanagement, die vom Fondsvermögen direkt abgezogen werden (oft zwischen 0,5 % und 2,5 % pro Jahr). 

 „Günstiger“ ist jedoch nicht immer „besser“!

  • ETFs sind zwar kostengünstiger – in den meisten Fällen handelt es sich hier wie bei anderen Investmentfonds beim Kauf jedoch nur um den „Tausch“ von Anteilen.
  • Ein direkter Einfluss auf Unternehmens- und Investitionsentscheidungen bietet sich dadurch nicht. Hierfür eignen sich beispielsweise Anlagen mit Engagementansatz mehr.
  • Daher kann ein professionelles, aktives Management mit entsprechender Erfahrung mit einem entsprechend diversifizierte Portfolio höhere Kosten beinhltigalten, jedoch auch zu einem zukunftsfähigeren Ergebnis führen.

Welche Versicherungen bieten nachhaltige Anlageoptionen an?

Noch immer bietet nur eine Handvoll Versicherungsgesellschaften nachhaltige Anlageoptionen an – mehr oder weniger überzeugend. Einige Banken sind da schon wesentlich weiter.

Hierbei gibt es drei Bereiche, die man sich genauer anschauen kann:

  • Wo investiert das Unternehmen selbst seine Kapitalanlage? Welche Investionen werden grundsätzlich ausgeschlossen?
  • Berichtet das Unternehmen transparent und selbstkritisch über sein nachhaltiges Handeln, auch darüber was (noch) nicht klappt? Kommuniziert es eine Nachhaltigkeitsstrategie?
  • Sofern vorhanden: welche nachhaltigen Merkmale oder Investmentfonds beinhalten die Produkte

Wer sich möglichst breit informieren möchte, nutzt wie wir am besten mehrere Informationsquellen – oder wendet sich zusätzlich an uns. Informationen bieten beispielsweise:

Wie bei einer freien Geldanlage, so können Sie auch bei einer privaten Rentenversicherung in ökologische und soziale Projekte und Unternehmen investieren. Wir berücksichtigen bei der Prüfung der Anbieter beispielsweise

  • die ökologische Dimension
    • Wie transparent-nachhaltig sind die angebotenen Investmentfonds / Vermögensanlagen?
    • Wie wirkungsvoll sind die Vermögensanlagen? (Stichwort: impact investing)
    • Wer kann Einfluss auf nachhaltige(re) Unternehmensentscheidungen nehmen? (Stichwort: Engagement)
    • Wie nachhaltig investiert die Gesellschaft die eigenen Kapitalanlagen? Finanziert das Unternehmen doch noch fossile Industrieanlagen? Darüber finden Sie beispielsweise viel auf www.faire-fonds.info.
    • Wie nachhaltig verhält sich das Versicherungsunternehmen sonst?
  • die soziale / gesellschaftliche Dimension
    • Welche sozialen Standards hat das Versicherungsunternehmen
    • Was tut das Unternehmen für seine Mitarbeitenden?
  • die ökonomische bzw. unternehmerische Dimension
    • Unternehmensführung – gab es z.B. Berichte von German Watch e.V. oder Urgewald e.V.
    • Stabilität / Solvabilität der Finanzen des Versicherungsunternehmens
    • Wie hoch sind die Kosten im Vergleich zur Leistung?

Grundsätzlich: Sollten Sie Fragen zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge-Planung haben, wenden Sie sich bitte an uns. Als Ihr persönlicher Versicherungsmakler aus Bremen mit gemeinwohl- und umweltorientierter Beratung möchten wir Ihnen das Leben erleichtern und zukunftsfähige, maßgeschneiderte Lösungen bieten.

Was beinhaltet die Altersvorsorge in Deutschland?

Hinweis: zum 1. Januar 2026 wird es gesetzliche Änderungen geben!

Bisher stellt sich die Altersvorsorge in drei „Schichten“ dar:

Altersvorsorge Schicht 1

Die Schicht 1 besteht aus

  • Gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung)
  • Versorgungswerke
  • Basis-Rente – sog. „Rürup“-Rente

Altersvorsorge Schicht 2

Die Schicht 2 besteht aus

  • Betriebliche Altersvorsorge:
    • Direktversicherung
    • Pensionsfonds
    • Pensionskasse
    • Unterstützungskasse
    • Pensionszusage
  • Zulagenrente – sog. „Riester“-Rente

Altersvorsorge Schicht 3

Die Schicht 3 besteht aus

  • Private Altersvorsorge
  • Sofort auszahlende Rentenversicherung
  • Sonstiger Vermögensaufbau
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