Neue steuerliche Vorteile für Bürgersonnenkraftwerke
Ab dem 1. Juli 2025 greift ein neues Investitionsförderprogramm der Bundesregierung, das Unternehmen und Projektbeteiligte gezielt entlasten soll.
Auch Bürgersonnenkraftwerke profitieren deutlich unter folgenden Bedingungen:
- 15 % degressive Abschreibung im ersten Jahr: PV-Investitionen können im ersten Jahr mit 15 Prozent – dreifacher Satz zur bisherigen linearen Abschreibung von 5 Prozent – abgeschrieben werden.
- Beschränkte Abschreibung über drei Jahre: Über die drei Jahre hinweg lassen sich rund 38,6 Prozent der Investitionskosten abschreiben; kombiniert mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) ergibt das steuerlich fast 70 Prozent Abschreibung innerhalb derselben Periode.
- Kurzfristiger Liquiditätsvorteil: Die Regelung gilt für PV-Investitionen, die bis Ende 2027 umgesetzt werden – erste Projekte können bereits diesen Sommer starten.
Darüber hinaus profitiert auch die E-Mobilität: Unternehmen erhalten eine 75 prozentige Sonderabschreibung für reine Elektrofahrzeuge im ersten Jahr (max. bis 100.000 Euro), insbesondere wenn der Strom aus dem eigenen PV-System stammt.