Neue steuerliche Vorteile für Bürgersonnenkraftwerke

Neue steuerliche Vorteile für Bürgersonnenkraftwerke

Ab dem 1. Juli 2025 greift ein neues Investitionsförderprogramm der Bundesregierung, das Unternehmen und Projektbeteiligte gezielt entlasten soll.

Auch Bürgersonnenkraftwerke profitieren deutlich unter folgenden Bedingungen:

  • 15 % degressive Abschreibung im ersten Jahr: PV-Investitionen können im ersten Jahr mit 15 Prozent – dreifacher Satz zur bisherigen linearen Abschreibung von 5 Prozent – abgeschrieben werden.
  • Beschränkte Abschreibung über drei Jahre: Über die drei Jahre hinweg lassen sich rund 38,6 Prozent der Investitionskosten abschreiben; kombiniert mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) ergibt das steuerlich fast 70 Prozent Abschreibung innerhalb derselben Periode.
  • Kurzfristiger Liquiditätsvorteil: Die Regelung gilt für PV-Investitionen, die bis Ende 2027 umgesetzt werden – erste Projekte können bereits diesen Sommer starten.

Darüber hinaus profitiert auch die E-Mobilität: Unternehmen erhalten eine 75 prozentige Sonderabschreibung für reine Elektrofahrzeuge im ersten Jahr (max. bis 100.000 Euro), insbesondere wenn der Strom aus dem eigenen PV-System stammt.

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